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UNABHÄNGIGE KONTROLLE
 

Informationen für Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Verwalter
Um den Personen- und Sachenschutz zu gewährleisten, sind die elektrischen Installationen gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen NIV* nach den anerkannten Regeln der Technik zu erstellen, zu ändern, instandzuhalten und zu kontrollieren.
*NIV vom 01.01.2002 des Eidg. Verkehrs- und Energiedepartementes.
Um mögliche Sicherheitsmängel zu erkennen, sind die elektrischen Installationenperiodisch durch eine kontrollberechtigte Firma zu überprüfen. Das entsprechende Energieversorgungsunternehmen ist verpflichtet, ihre Kunden mindestens sechs Monate vor Ablauf der letzten Kontrollperiode auf die fällige Installationskontrolle hinzuweisen.
Die folgenden Informationen sollenihnen helfen, den richtigen Ablauf der Sicherheitskontrolle zu verstehen und die nötigen Massnahmen zu veranlassen.

Wer ist für die Sicherheit von Elektroinstallationen verantwortlich?
Der Installations- resp. Hauseigentümer ist für die Sicherheit der elektrischen Installationen verantwortlich. Bei allfälligen Personen- oder Sachschäden, verursacht durch mangelhafte Installationen, ist primär der Installationseigentümer haftbar!

Was ist durch den Installations- resp. Hauseigentümer zu veranlassen?
Der Eigentümer der elektrischen Installationen oder dessen Vertreter (zB Gebäudeverwatlung) hat einer dazu berechtigten Unternehmung den Auftrag für die Sicherheitsprüfung und die Ausstellung eines entsprechenden Sicherheitsnachweises zu erteilen.

Was ist ein Sicherheitsnachweis?
In diesem Dokument bestätogt die kontrollierende Person, dass die elektrischen Installationen des Gebäudes, der Wohnung oder der Anlageden geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und allfällige Mängel behoben wurden.

Wer ist berechtigt die Kontrolle durchzuführen?
Unternehmungen bzw. Personen welche über eine Kontrollbewilligung des Eidg. Starkstrominspektorates ESTI verfügen. Das Starkstrominspektorat führt ein öffentliches Verzeichniss über die Kontrollbewilligungen.

Wer bezahlt die Kontrolle?
Die Aufwände der Kontrolle sind durch den Installationseigentümer zu bezahlen.

Wer darf eventuelle Mängel beheben?
Mängel sind durch eine konzessionierte Installationsfirma zu beheben. Mit der Mängelbehebung dürfen auch Firmen beauftragt werden, die bereits in der Liegenschaft gearbeitet haben. Der Sicherheitsnachweis darf erst ausgestellt werden, wenn sämtliche Mängel behoben wurden. Erfahrungsgemäss dauert es je nach gewähltem Installateur und Arbeitsvolumen mehr oder weniger lang bis nach erfolgter Auftragserteilung die Mängel tatsächlich behoben werden. Da bis zum vorgegebenen Fristende nicht nur die Kontrolle, sondern auch die Mängel behoben sein müssen, ist folgendes zu beachten:
Frühzeitig die Kontrolle veranlassen.
Bei festgestellten Mängeln umgehend einen Installateur mit dessen Behebung beauftragen.

Wie oft ist die periodische Kontrolle durchzuführen? siehe auch >>> Kontrollperioden >>>
Wohnbauten alle 20 Jahre
Landwirtschaft, Gewerbe, Büros alle 10 Jahre
Räume mit Personenansammlungen (Heime, Restaurent, Kino) alle 5 Jahre

Wird ein Gebäude oder eine Wohnung mit Kontrollturnus von 10 oder 20 Jahren verkauft, ist durch den Verkäufer oder den Käufer eine Installationskontrolle zu veranlassen und ein Sicherheitsnachweis zu erbringen.

sicherheitfuerhauseigentuemerfuerflyer.pdf [54 KB]




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